Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.02.1966

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1966 - 1 StR 605/65   

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https://dejure.org/1966,1101
BGH, 08.02.1966 - 1 StR 605/65 (https://dejure.org/1966,1101)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1966 - 1 StR 605/65 (https://dejure.org/1966,1101)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1966 - 1 StR 605/65 (https://dejure.org/1966,1101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Schuldnerbegünstigung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283d; KO (a.F.) § 242 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GA 1967, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.01.1897 - 4/97

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerheblichkeit des Beweisthemas.

    Auszug aus BGH, 08.02.1966 - 1 StR 605/65
    Im letzten Falle sind auch die Tatsachen anzuführen, aus denen sich die Unerheblichkeit ergeben soll (RGSt 29, 368; RGJW 1931, 2823 Nr. 44).
  • BGH, 21.09.1976 - 1 StR 528/76
    Anders liegt es aber, wenn seine Mitwirkung über die bloße Annahme der Leistung des Schuldners hinausgeht (RGSt 61, 314, 316; BGHSt 17, 239; BGH (Herlan) GA 1967, 265 ).
  • BGH, 21.11.1978 - 1 StR 346/78
    b) Legt man diese Rechtsauffassung zugrunde, so kann eine vollendete Gläubigerbegünstigung sowohl nach § 241 KO als auch nach § 283 c StGB vorliegen, Teilnehmer hieran kann auch der begünstigte Gläubiger sein, wenn seine Mitwirkung über die bloße Annahme der Begünstigung hinausgeht (RGSt 61, 314, 315; 65, 416, 417; BGH GA 1967, 265 ; Urteil vom 21. September 1976 - 1 StR 528/76).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1966 - 4 StR 414/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1133
BGH, 04.02.1966 - 4 StR 414/65 (https://dejure.org/1966,1133)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1966 - 4 StR 414/65 (https://dejure.org/1966,1133)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1966 - 4 StR 414/65 (https://dejure.org/1966,1133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung aus einer Zeugenvernehmung gegen einen Mitangeklagten - Untreue durch GmbH-Geschäftsführer - Fortdauernde unordentliche Buchhaltung - Verspätete oder unterbliebene Aufstellung von Jahresschlussbilanzen - Abwesenheit des Mitangeklagten nach Trennung der ...

  • rechtsportal.de

Papierfundstellen

  • GA 1967, 265
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 04.02.1966 - 4 StR 414/65
    Die daneben geltend, gemachte Büge einer angeblichen Verletzung des § 55 Abs. 2 StPO ist unzulässig (BGHSt 11, 213).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 04.02.1966 - 4 StR 414/65
    Soweit die Revision innerhalb der Sachrüge an mehreren Stellen auch Aufklärungsrügen erhebt, sind diese unbeachtlich, weil keine Beweismittel angeführt sind, die nach Auffassung der Revision das Landgericht zur weiteren Erforschung des Sachverhalts noch hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 04.02.1966 - 4 StR 414/65
    Es hat sie nur daraufhin nachzuprüfen, ob sie nicht auf Rechtsirrtum, etwa auf einer Verkennung der in § 60 Nr. 3 StPO enthaltenen Rechtsbegriffe, beruht oder ob nicht etwa der Tatrichter diese Vorschrift ganz außeracht gelassen hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]).
  • BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52
    Auszug aus BGH, 04.02.1966 - 4 StR 414/65
    Daß die Gesellschafter Verletzte im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO sind, wenn der Geschäftsführer einer GmbH einer dieser gegenüber begangenen Untreue angeklagt ist, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52] ausgesprochen.
  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
    Auszug aus BGH, 04.02.1966 - 4 StR 414/65
    Das genügt jedoch; denn auf die Anwendung eines bestimmten Grundes oder auf Beschlußfassung über alle erdenkbaren Gründe hat kein Beteiligter Anspruch (BGHSt 17, 186).
  • RG, 23.10.1933 - II 474/33

    Darf, wenn gegen mehrere Teilnehmer einer Straftat in zwei getrennten Verfahren

    Auszug aus BGH, 04.02.1966 - 4 StR 414/65
    Der Beschwerdeführer kann sich nicht darauf berufen, daß der Mitangeklagte B. nicht zugegen gewesen ist, solange dessen Verfahren in zulässiger Weise abgetrennt war; denn durch die Abwesenheit eines Mitangeklagten ist der Angeklagte in der Regel nicht beschwert (RGSt 67, 417; Löwe-Rosenberg-Geier, 21. Aufl., § 247 StPO Anm. 6 a.E. mit Hinw. auf Rspr.).
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